Wenn ortsunkundige auf dem Parkplatz auf die Suche nach einer Abstellgelegenheit für ein Fahrzeug gehen, sollte klar kenntlich gemacht werden, welche Stellplätze für bestimmte Zwecke vorgesehen sind. Ansonsten kann es leicht zu Behinderungen kommen, die mit einer vernünftigen Parkplatzbeschilderung verhindert werden könnte. Kennzeichnen Sie deshalb alle Bereiche auf Ihrem Firmengelände entsprechend der Parkplatzzuordnung. Dazu benötigen Sie ein Schild für den Behindertenparkplatz sowie Schilder für Besucherparkplätze, Mitarbeiterstellplätze und Frauenparkplätze ebenso wie Gebotsschilder, mit denen Park- und Halteverbote gekennzeichnet werden können. Natürlich ist auch ein Parkplatzschild an der Einfahrt zum Parkbereich sinnvoll. Doch welche Beschilderung wird im Einzelfall tatsächlich benötigt?
Eine Parkplatzbeschilderung sollte immer auf die individuelle Parkplatzsituation zugeschnitten werden. Welche Schilder für Ihren Parkplatz im Einzelnen benötigt werden, hängt sowohl von der Größe der Parkplatzfläche und der damit verbundenen Anzahl an Stellplätzen ab. Daher muss immer im individuellen Einzelfall entschieden werden, welche Parkplatzschilder eingesetzt werden. Wir bieten Ihnen individuelle Schilder, mit denen Sie Ihren Parkplatz für bestimmte Fahrzeuge reservieren können. Denn eine gute Beschilderungen macht es Besuchern leichter, sich an die Regeln auf dem Parkplatz zu halten und niemandem vom Personal den Parkplatz wegzuschnappen. Parkplatzschilder dienen aber nicht nur zur Kennzeichnung von reservierten Parkplätzen, sondern auch der Information und der Herstellung eines straßenverkehrsordentlichen Umfeldes. Kompakt und übersichtlich sollte die Parkplatzbeschriftung ausfallen. Mit unserem Service steht Ihnen die gesamte Bandbreite an Lösungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Insbesondere in Innenstädten ist die Parkplatzsituation häufig katastrophal. Allgemeine Stellflächen sind Mangelware. Wer keinen Parkplatz findet, parkt häufig auf irgendeiner freien Fläche. Hauptsache der Wagen kann in der Nähe abgestellt werden. Da sind alle Flächen angenehm, ob Privatbesitz oder Firmengelände, selbst wenn das Parken dort nicht erlaubt ist. Für den Besitzer des Parkplatzes ist diese Situation natürlich ärgerlich. Häufig wirkt sich der Parkplatzmangel sogar geschäftsschädigend aus. Die Parksünder berufen sich dann häufig darauf, dass nicht ersichtlich war, dass an dieser Stelle nicht geparkt werden durfte. Diesem Dilemma entgeht ein Parkplatzbesitzer nur mit einer optimalen Parkplatzbeschriftung. Ein Schild mit Autokennzeichen macht beispielsweise klar, dass nur ein bestimmtes Fahrzeug auf diesem Stellplatz geduldet wird. Andere Kennzeichnungen wie Behinderten- und Frauenparkplatzschilder sowie Halteverbotsschilder sind auch aus dem „normalen“ Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken. Die Notwendigkeit für ein Parkplatzschild kann sich aus vielen Situationen ergeben, in denen die Rechte des Parkplatzbesitzers gewahrt werden sollen.
Auf Firmenparkplätzen, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, gilt natürlich die StvO. Leider wissen dies aber nicht alle Autofahrer so genau. Daher ist es ratsam, mit Parkplatzschildern für Klarheit zu sorgen. Denn wie auf den Straßen unseres Landes muss auch auf Parkplätzen Ordnung herrschen. Entsprechende Verbots- und Gebotsschilder sollten überall an exponierter Stelle als Hilfestellung für Besucher und Mitarbeiter angebracht werden.
Unser Unternehmen bietet Ihnen individuelle Schilder, mit denen Sie Ihre Parkplätze für bestimmte Fahrzeuge reservieren können. Die Platzreservierungsschilder können Sie mit Standardtexten wie Privatparkplatz, Besucherparkplatz, Geschäftsleitung oder mit individuellen Wunschtexten und Motiven wie Kfz-Kennzeichen, Firmenname oder Logo zur Beschilderung Ihres Parkplatzes erhalten. Unsere Verkehrsexperten beraten Sie ausführlich, um für eine richtige Parkplatzbeschilderung, die der StVO entspricht, für Ihren individuellen Fall zu planen. Wir rüsten Ihren Firmen- oder Privatparkplatz zur Gänze aus. Natürlich liefern wir Ihnen nicht nur alle Arten von Verkehrszeichen, Gebotsschilder und individualisierten Parkplatzschildern, sondern stellen auch sicher, dass diese an den entsprechenden Stellen angebracht werden. Die fachgerechte Montage durch zertifiziertes, qualifiziertes Fachpersonal ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Wie bei allen Dingen im Leben zählt auch in Sachen Parkplatz die Persönlichkeit! Die Beschilderung eines Firmen-Parkplatzes mit dem eigenen KFZ-Kennzeichnen erleichtert nicht nur die Orientierung. Mitarbeiter werden mit einem eigenen Stellplatz auch an das Unternehmen gebunden, da sie sich besser mit diesem identifizieren können. Doch nicht nur für die Mitarbeiter eines Unternehmens hat ein gekennzeichneter Parkplatz einen psychologischen Wert. Auch Besucher, Kunden oder Patienten freuen sich, wenn ihnen spezielle Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Nutzen Sie alle Möglichkeiten, um Ihre Kunden und Mitarbeiter mit einem reservierten Stellplatz glücklich zu machen.
Natürlich müssen auf Parkplatzanlagen gesetzlich vorgeschriebene Spezialparkplätze für Behinderte und Frauen ausgewiesen werden. Behindertenparkplätze müssen gemäß § 45 Absatz 1b Nr.2 StVO (Straßenverkehrsordnung) für schwerbehinderte Personen mit den entsprechenden Standardschildern gekennzeichnet werden. Dies dient der leichteren Orientierung für behinderte Menschen und als Parkhilfe. Zudem wird anderen Parkplatzsuchenden mit einem Parkplatzschild für Behindertenparkplätze klar angezeigt, dass dieser Platz für die Gruppe der schwerbehinderten Fahrer freizuhalten ist. Mit einem Rollstuhlfahrer-Symbol und gegebenenfalls einem KFZ-Kennzeichen werden individuelle Parkplätze aussagekräftig gekennzeichnet.
Wenn ein Parkplatz nur für eine einzelne behinderte Person eine Parkerlaubnis erhält, so wird die Stellfläche mit einem zusätzlichen Schild mit Rollstuhlfahrer-Piktogramm und der entsprechenden Aufschrift wie „Parken mit Parkausweis-Nr. …. Frei“ gekennzeichnet. Wer einen Firmenparkplatz beschildert, sollte wissen, dass es für die notwendige Anzahl an Behindertenparkplätzen gesetzliche Vorschriften gibt. Die klare Regelung für Behindertenparkplätze legt 1 % aller Pkw-Stellplätze auf einer Parkanlage fest. In jedem Fall müssen mindestens 2 Parkplätze behindertengerecht gestaltet werden und mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet werden. Diese Parkplätze für behinderte Menschen müssen zwingend frei von einer unbefugten Nutzung gehalten werden.
Die StVO schreibt zwar keine Reservierung von Frauenparkplätzen vor, jedoch geben vereinzelte Bundesländer in den Garagenverordnungen entsprechende Regelungen vor. In öffentlich zugänglichen Großgaragen und Parkhäusern müssen demnach gekennzeichnete Frauenparkplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt werden. Die Anzahl der Stellplätze für Frauen, die bereitgestellt werden müssen, variiert je nach Bundesland zwischen 5 und 10 % der Gesamtzahl der auf einer Parkfläche bereitgestellten Stellplätze. Um die entsprechenden Frauenparkplätze zu kennzeichnen, bieten wir Ihnen die entsprechenden Schilder mit Symbol und Aufschrift.
Da in Stadtgebieten häufig nur eine beschränkte Anzahl an Parkplätzen verfügbar ist, schreibt § 45 Absatz 2a der StVO die Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten, die den Bewohnern städtischer Quartiere vorbehalten sind, vor. Für die Reserivierung werden ebenfalls passende Schilder, mit denen Sie Ihren Stellplatz komplett oder zeitlich begrenzt für Anwohner freihalten können, von uns geliefert.
Damit Ihre Parkplatzschilder über einen langen Zeitraum ihren Dienst erfüllen und flexibel einsetzbar sind, halten wir eine große Auswahl an unterschiedlichen Schildertypen und -materialien bereit. So können Sie zwischen Metall, Plastik oder selbstklebender Kunststoff-Folie bei der Parkplatzbeschilderung wählen. Ein Parkplatzschild aus Aluminium eignet sich für die Montage an Pfosten oder Wänden im Außenbereich hervorragend. Die Aluminium-Schilder sind in der Regel rund 2 mm stark und werden mit einer entsprechenden Beschriftungsfolie kaschiert. Doch auch höhere Materialstärken, die widerstandsfähiger sind, können wir Ihnen anbieten. Besonders edel wirken Schilder aus eloxiertem Aluminium.
Die sehr langlebigen, witterungsbeständigen Schilder sind ideal für Kundenparkplätze, Hotelparkplätze oder Gastronomieparkplätze geeignet, da sie nicht nur ihre Funktion erfüllen, sondern auch einen gewissen Anspruch an eine elegante Optik. Wer auf der Suche nach einer kostengünstigeren Alternative ist, der kann sich für Schilder aus 1 bis 2 mm starkem Kunstoff entscheiden. Diese Schilder werden ebenfalls mit einer Folie kaschiert und eignen sich für Parkplatzmarkierungen in Innenbereichen oder überdachten Außenbereichen. Kunststoffschilder können an Pfosten oder Wänden montiert werden.
Natürlich übernehmen unsere Experten nicht nur die Planung Ihrer Parkplatzbeschilderung für Sie, sondern kümmern sich auch um die Montage der Parkplatzzeichen. Für die Anbringung der Schilder stehen verschiedene Systeme zur Verfügung. So können großformatige Schilder mit Hilfe von Rohrschellen an entsprechenden Pfosten montiert werden, damit sie auch über größere Entfernungen gut erkennbar sind. Für kleinere Ausführungen empfehlen wir Schilderhalterungen aus Stahl oder Edelstahl mit Bodenplatte oder Einschlagpfosten. Für die Montage von Wandschildern werden spezielle Wandhalterungen eingesetzt. Entscheiden Sie sich für Schilder aus Kunststoff so können diese auf allen glatten Oberflächen auch mit einem speziellen, doppelseitigen Klebeband befestigt werden. Da die Befestigungsmöglichkeiten genauso individuell wie die Schilderauswahl ist, werden unsere Experten diese bei der Planung Ihrer individuellen Parkplatzbeschilderungslösung natürlich berücksichtigen. In allen Belangen rund um Ihre Parkplatzsituation finden Sie bei uns einen professionellen Ansprechpartner. Unser Unternehmen liefert Ihnen ein Rund-um-Paket in Sachen Parkplatzbeschilderung, welches keine Wünsche offen lässt!